Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Neben der Behandlung in der Praxis sind bei entsprechender Verordnung auch Hausbesuche möglich.
Welche Ärzte können eine Verordnung ausstellen?
HNO-Ärzte, Phoniater/Pädaudiologe, Kinderärzte, Neurologen, Hausärzte und Internisten können auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.
Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.
Therapiebereiche
– Sprachstörungen
– Sprechstörungen
– Stimmstörungen
– Schluckstörungen
bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters.
Wir erarbeiten für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan.