Das Therapieangebot

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Neben der Behandlung in der Praxis sind bei entsprechender Verordnung auch Hausbesuche möglich.

Welche Ärzte können eine Verordnung ausstellen?

HNO-Ärzte, Phoniater/Pädaudiologe, Kinderärzte, Neurologen, Hausärzte und Internisten können auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.
Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.

Therapiebereiche

– Sprachstörungen
– Sprechstörungen
– Stimmstörungen
– Schluckstörungen

bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeden Alters.

Wir erarbeiten für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan.